Du bist Schwanger und suchst nach einer Hebamme, die dich begleitet ?
Als Mutter hast du Anspruch auf Hebammenleistungen bei der Familienplanung, während der Schwangerschaft, der Geburt, dem Wochenbett und der Stillzeit.
Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, auch nach einer stillen Geburt. Sie sind geregelt über den "Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe" nach § 134a SGB V